Recht in Bezug auf persönlichen Datenschutz (DSGVO)
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🎯 Die folgenden Lehrinhalte sollen ein Grundverständnis für die Thematik aufbauen.
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Welche genauen Rechte werden in der DSGVO festgehalten?
- Recht auf Auskunft [DSGVO (4)]: Einzelpersonen haben das Recht, von einer Organisation zu erfahren, ob personenbezogene Daten über sie verarbeitet werden und wenn ja, welche Daten genau verarbeitet werden und zu welchem Zweck.
- Recht auf Berichtigung [DSGVO (5)]: Einzelpersonen haben das Recht, unrichtige oder unvollständige, personenbezogene Daten, die von einer Organisation über sie gespeichert werden, berichtigen zu lassen.
- Recht auf Löschung [DSGVO (6)]: Einzelpersonen haben unter bestimmten Umständen das Recht, von einer Organisation die Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Daten für den ursprünglichen Zweck nicht mehr benötigt werden oder die Einzelperson ihre Einwilligung widerruft.
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung [DSGVO (7)]: Einzelpersonen haben das Recht, die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einzuschränken, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Richtigkeit der Daten angefochten wird oder die Verarbeitung unrechtmäßig ist.
- Recht auf Datenübertragbarkeit [DSGVO (8)]: Einzelpersonen haben das Recht, ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den ursprünglichen Verantwortlichen zu übermitteln.
- Recht auf Widerspruch [DSGVO (9)]: Einzelpersonen haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen. Die Organisation muss dann eine rechtliche Grundlage für die Verarbeitung nachweisen, die das Interesse des Betroffenen überwiegt.
Wie können diese Rechte geltend gemacht werden [BFDI]?
- Identifizieren Sie den Verantwortlichen: Bestimmen Sie die Organisation oder das Unternehmen, das Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet. Dies könnte beispielsweise der Dienstleister sein, bei dem Sie sich registriert haben, oder der Arbeitgeber, bei dem Sie angestellt sind.
- Kontaktaufnahme: Suchen Sie die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten oder der zuständigen Stelle des Verantwortlichen. In vielen Fällen finden Sie diese Informationen in der Datenschutzerklärung der Organisation oder auf ihrer Website.
- Schreiben Sie eine Anfrage: Verfassen Sie eine schriftliche Anfrage, in der Sie deutlich angeben, welche Rechte Sie geltend machen möchten. Geben Sie so viele Details wie möglich an, um Ihre Identität zu bestätigen und die Organisation bei der Suche und Überprüfung Ihrer Daten zu unterstützen.
- Identitätsnachweis: Möglicherweise müssen Sie Ihre Identität nachweisen, um sicherzustellen, dass Ihre Daten nicht von unbefugten Personen angefordert oder offengelegt werden. Fügen Sie Ihrer Anfrage eine Kopie eines Ausweisdokuments bei, um diesen Nachweis zu erbringen.
- Fristen beachten: Die DSGVO legt fest, dass die Organisation innerhalb eines Monats auf Ihre Anfrage reagieren muss. In bestimmten Fällen kann diese Frist um weitere zwei Monate verlängert werden, jedoch muss Ihnen die Organisation dies rechtzeitig mitteilen und die Gründe für die Verlängerung angeben.
- Überprüfen Sie die Antwort: Überprüfen Sie sorgfältig die Antwort der Organisation auf Ihre Anfrage. Wenn Sie nicht zufrieden sind oder Zweifel haben, können Sie weitere Schritte unternehmen, wie beispielsweise Beschwerden bei der zuständigen Aufsichtsbehörde oder die Einleitung rechtlicher Maßnahmen.